Warum der Zahlungsfluss vorbereitet werden muss
Schon vor dem Notartermin sollte klar sein, wer welchen Betrag erhält, welche Zahlungen bereits geleistet wurden und welche Beträge zurückbehalten oder direkt an Dritte gezahlt werden. Das betrifft unter anderem Reservierung, Anzahlung, Makler, Hypothekenlöschung, laufende Kosten und Steuern.
3 %-Retention bei nichtresidenten Verkäufern
Wenn der Verkäufer steuerlich nicht in Spanien ansässig ist, kann der Käufer verpflichtet sein, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten und an die spanische Steuerverwaltung abzuführen. Typisch ist die 3 %-Retention. Die konkrete Anwendung sollte im Einzelfall geprüft werden.
- Ist der Verkäufer resident oder nichtresident?
- Welche Beträge wurden bereits als Reservierung oder Anzahlung gezahlt?
- Gibt es eine Hypothek, die gelöscht werden muss?
- Wer koordiniert Zahlungsbelege und Steuerformulare?
- Welche Rückbehalte sind für IBI, Comunidad oder Versorger vorgesehen?
Warnsignal: unklare Konten oder kurzfristige Änderungen
Besondere Vorsicht gilt bei kurzfristigen Kontowechseln, fehlenden Zahlungsbelegen oder unklaren Empfängern. Zahlungswege sollten dokumentiert und mit Bank, Notar und Beratern abgestimmt sein.