Zahlungen

Zahlungsfluss und 3 %-Retention: warum der Kaufpreis aufgeteilt sein kann.

Beim Immobilienkauf in Spanien geht es nicht immer nur um „Kaufpreis an Verkäufer“. Rückbehalte, Löschungen, Makler, Steuern und Bankabläufe sollten vor dem Notartermin verstanden sein.

Warum der Zahlungsfluss vorbereitet werden muss

Schon vor dem Notartermin sollte klar sein, wer welchen Betrag erhält, welche Zahlungen bereits geleistet wurden und welche Beträge zurückbehalten oder direkt an Dritte gezahlt werden. Das betrifft unter anderem Reservierung, Anzahlung, Makler, Hypothekenlöschung, laufende Kosten und Steuern.

3 %-Retention bei nichtresidenten Verkäufern

Wenn der Verkäufer steuerlich nicht in Spanien ansässig ist, kann der Käufer verpflichtet sein, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten und an die spanische Steuerverwaltung abzuführen. Typisch ist die 3 %-Retention. Die konkrete Anwendung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Praxisfall: In Urkunden kann der Zahlungsfluss mehrere Positionen enthalten: Vorzahlungen, Zahlungen an Makler, Rückbehalte für laufende Kosten und steuerliche Einbehalte. Käufer sollten diese Aufteilung vorab verstehen, nicht erst am Notartisch.

Warnsignal: unklare Konten oder kurzfristige Änderungen

Besondere Vorsicht gilt bei kurzfristigen Kontowechseln, fehlenden Zahlungsbelegen oder unklaren Empfängern. Zahlungswege sollten dokumentiert und mit Bank, Notar und Beratern abgestimmt sein.

Zahlungen vor dem Notartermin verstehen.

Der Kauf-Kompass hilft, Zahlungsfluss, Unterlagen und Warnsignale systematisch vorzubereiten.